Senat beschließt 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf Grundlage des Bund-Länder-Gesprächs vom 03.03.

 

Die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung löst die erste SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt am 14.02.2021 geändert wurde ab und enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird angepasst. Demnach besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, FFP2-Maske oder Maske der Qualifizierung KN95.
  • Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit (sog. 15-Kilometer-Regel) bei hohen Inzidenzen entfällt.
  • Kontaktbeschränkung: Bei privaten Zusammenkünften dürfen 5 Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig anwesend sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Geschäfte dürfen für sogenanntes „Click & Meet“ – das Einkaufen nach Terminbuchung und für ein festgelegtes Zeitfenster für eine begrenzte Kundenzahl – öffnen.
  • Babyfachmärkte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ohne die Beschränkung auf „Click & Meet“ öffnen.
  • Dienstleistungsgewerbe im Bereich Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Gesichtsnahe Dienstleistungen dürfen nur an Personen geleistet werden, die über einen tagesaktuellen negativen Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion verfügen.
  • Fahrschulen, Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Das Personal muss regelmäßige Testangebote bekommen.
  • Sport im Freien ist mit bis zu fünf Personen kontaktfrei aus bis zu zwei Haushalten erlaubt. Ebenfalls zulässig ist der gemeinsame Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 12 Jahren.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, die Tierhäuser von Zoo und Tierpark und das Aquarium dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Neben Zugangsbeschränkungen gilt in geschlossenen Räumen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit den Pflegeheimen bei hohen Impfraten Erleichterungen von den Beschränkungen der Infektionsschutzmaßnahmen zu regeln.
Die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 07.03.2021 in Kraft. Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/.

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