Bund und Länder haben am 25.11. folgende verschärfte Corona-Maßnahmen und Lockerungen für die Weihnachtszeit beschlossen.

Einkauf & Geschäfte
  • Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet.
  • Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • Bevölkerung wird aufgerufen, Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. 


Maskenpflicht

  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV.
  • An innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr, z.B. auf Straßen und Plätzen, Festlegung erfolgt durch örtliche Behörden.
  • Vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • In Büros, Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden weiter verstärkt.


Kontakte reduzieren
  • Strengere Kontaktbeschränkungen (Schleswig-Holstein hält an den geltenden Kontaktbeschränkungen fest.): Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf max. 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
  • Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen sind zu vermeiden.
Maßnahmen zur Kontaktreduktion:
  • Die aufgrund des Beschlusses vom 28. Oktober geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen
  • Übernachtungsangebote werden weiterhin nur für notwendige, nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Die Deutsche Bahn wird zusätzliche Maßnahmen im Fernverkehr ergreifen, um noch mehr Abstand zwischen Reisenden zu ermöglichen.


Schulen & Kitas

  • Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben.
Erweiterte Maskenpflicht:
  • bei regionalen Inzidenzen von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ab Klasse 7 im Unterricht und überall, wo Abstände nicht eingehalten werden können
  • Schulen ohne Infektionsgeschehen können ausgenommen werden.
  • optional für Grundschulen und die Klassen 5 und 6. Weitere Maßnahmen in besonderen Infektionshotspots: ab Klasse 8, Abschlussklassen ausgenommen, z. B. Hybridunterricht.
  • Schülerverkehr entzerren: vor allem in Bussen und Bahnen, z.B. mit gestaffeltem Unterrichtsbeginn und zusätzlichen Schülerverkehren.
  • Einheitliche Kontrollstrategie: Verstärkter Einsatz von Antigen-Schnelltests für Jahrgänge mit stabilen Klassenverbänden, um Infektionsketten aufzudecken.


Weihnachten & Silvester
  • Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr: Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit max. 10 Personen sind vom 23.12.20 bis 1.1.21 möglich. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. (Schleswig-Holstein behält sich dazu eine individuelle Regelung vor.)
  • Empfehlung an Bürgerinnen und Bürger: Vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste zu reduzieren.
  • Vorgezogene Weihnachtsferien: bundesweit ab 19.12. (Bremen und Thüringen behalten sich eine individuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns vor.)
  • Regelungen zum Jahreswechsel: Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden. Öffentliche Feuerwerke und Verwendung von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen werden untersagt.
  • Kontaktreduzierung bei Gottesdiensten: Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter müssen vermieden werden.
  • Appell an Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber: Möglichkeit von Betriebsferien oder großzügigen Home-Office-Lösungen sind zu prüfen.
Ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 25. November 2020 finden Sie HIER.

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