Bund und Länder haben am 19.01. eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02. beschlossen. Hinzu kommen weitere Maßnahmen.

Die bisherigen Beschlüsse gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort.

Medizinische Masken:

  • In Bus und Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer (z.B. OP-, KN95- oder FFP2-) Masken.
Kitas und Schulen:
  • bleiben grundsätzlich geschlossen, Präsenzpflicht ausgesetzt
  • Notfallbetreuung, Distanzlernen, Sonderregelungen für Abschlussklassen
Homeoffice:
  • Arbeitgeber müssen künftig überall, wo es möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.
Alten- und Pflegeheime:
  • FFP2-Maskenpflicht für das Personal bei Kontakt mit Bewohnern
  • Verpflichtende Schnelltests mehrmals pro Woche für Personal und Bersucher
Kontaktbeschränkungen:
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit max. einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein.
Ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 finden Sie HIER.

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