Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich in einer Telefonkonferenz am 15.04.2020 auf folgende Rahmenregelungen verständigt, welche nun von allen Bundesländern in jeweiligen Verordnungen präzisiert werden:
 

Öffnen dürfen:
 
  • Geschäfte bis 800 m² Verkaufsfläche ab 20.04.2020 (mit Hygiene-Maßnahmen) 
  • Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler, unabhängig von der Verkaufsfläche ab 20.04.2020
  • Bibliotheken und Archive (unter Auflagen)
  • Friseure ab 04.05.2020 (Hygiene-Maßnahmen)

Weitere Regelungen: 

  • Schulen starten schrittweise ab dem 04.05.2020 mit Abschlussklassen  
  • Großveranstaltungen bleiben bis 31.08.2020 verboten 
  • Masken sind keine Pflicht, aber dringend beim Einkauf und im ÖPNV empfohlen
  • Offen ist, wann Restaurants oder Cafés wieder öffnen dürfen
  • Trotz der großen Bedeutung der Religionsfreiheit bleiben auch Kirchen, Synagogen und Moscheen vorerst geschlossen. Ein Weg zur Öffnung soll mit den Religionsgemeinschaften erarbeitet werden. 
Am 30.04.2020 werden Bund und Länder über die nächsten Schritte beraten.

Nach oben