Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen. Diese wichtige Sicherung der Liquidität hat der Bundestag kurzfristig vereinbart.

Der Antrag muss (zur Fristwahrung per Fax) bis zum 26.03.2020 bei der zuständigen Krankenkasse eingehen.
 

 

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